Der Förderkreis deutscher Schriftsteller in Ba-Wü e.V.

Hinweise von uns!
Der Förderkreis deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg e.V. unterstützt Autorinnen und Autoren mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg durch die Finanzierung von Lesungen und Seminaren, Arbeitsstipendien und Übersetzungszuschüssen.

 

Arbeitsstipendien

Für ihre literarischen Projekte können Autorinnen und Autoren, mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg, Arbeitsstipendien zwischen 1000 € und 4000 € erhalten. Eine unabhängige Jury, die in der Regel alle zwei Monate tagt,  entscheidet über die Vergabe nach einem Punktesystem. Bei einer erfolgreichen Bewerbung kann frühestens nach zwei Jahren ein neuer Antrag gestellt werden. Die Auszahlung eines Stipendiums erfolgt in monatlichen Schritten von € 500. Anträge können jederzeit per Antragsformular (Link 2), welches auf der Homepage als Download zur Verfügung steht, gestellt werden, wobei keine Garantie für eine Verhandlung des eingereichten Beitrages in der kalendarisch nächsten Jurysitzung gewährleistet wird. Bis zu drei Monate können hierbei bis zum Juryvotum vergehen.

(Des Weiteren kann unter bestimmten Voraussetzungen die Übersetzung von Werken baden-württembergischer Autorinnen und Autoren in andere Sprachen durch Übersetzungskostenzuschüsse gefördert werden.)

Informationen zum Bewerbungsverfahren und für die Antragsstellung benötigten Dokumente sind auf der Vereins-Homepage einzusehen.

Bewerbungsverfahren Arbeitsstipendium:
https://www.schriftsteller-in-bawue.de/antragstellung/

Antragsformular Arbeitsstipendium ist hier zu finden:
https://www.schriftsteller-in-bawue.de/download/

Anträge auf ein Arbeitsstipendium, Postsendungen, Nachrichten und Seminaranmeldung sind  an folgender Geschäftsstelle (oder per Mail an fdsinbw@gmx.de) einzureichen:

Förderkreis deutscher Schriftsteller in Baden-Württemberg e.V.
Nicolai Köppel
Nürnberger Straße 10
74074 Heilbronn
Telefon: 0179-1392151

Lesungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Veranstalter. Der Förderkreis unterstützt Lesungen durch die Übernahme von Honoraren und Fahrtkosten in Abhängigkeit von den Budgetmitteln. Der Förderkreis selbst hat in der Regel keine personellen Ressourcen, Lesungen zu organisieren.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Die Autorinnen und Autoren wurden vom Förderkreis mit einem Arbeitsstipendium oder einem Lesestipendium unterstützt und werden in der Autorenliste geführt.
  • Die Autorinnen und Autoren haben ihren aktuellen Wohnsitz in Baden-Württemberg.
  • Die Lesung findet in Baden-Württemberg statt.
  • Die Lesung dauert mindestens 30 Minuten.
  • Pro Autor werden in der Regel höchstens  zwei Lesungen im Jahr übernommen.
  • Pro Lesung zahlt der Förderkreis  300 Euro zuzüglich Fahrtkosten.

Pro Jahr ist die Förderung von maximal zwei Lesungen pro AutorIn bzw. drei Lesungen pro Veranstalter möglich. Pro Jahr können etwa 65 Lesungen gefördert werden. Der Ort der Lesung muss in Baden-Württemberg liegen.

Autoren und Autorinnen, die bisher kein Arbeitsstipendium vom Förderkreis erhalten haben, können einen Antrag auf  Förderung von Lesungen stellen, sofern eine veröffentlichte Publikation vorliegt. Einzureichen ist ein Auszug aus einer Publikation, wobei die gleichen Regeln wie bei der Beantragung eines Arbeitsstipendiums für einen unveröffentlichten Text gelten, siehe Bewerbungsverfahren Arbeitsstipendium(Link 1).

Antrag auf Förderung einer Lesung  der als Download auf der Homepage zur Verfügung steht, ist ausgefüllt per Post an die bereist genannte Geschäftsstelle oder per Mail an fdsinbw@gmx.de zu senden.

Informationen Antragsverfahren Förderung Lesungen:
https://www.schriftsteller-in-bawue.de/antragstellung-2/ 

Antrag auf Lesungsförderung ist hier zu finden:
https://www.schriftsteller-in-bawue.de/download/ 

Hier geht’s zur website des Schriftstellerverbands: http://www.schriftsteller-in-bawue.de/

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