Innovationsfonds Kunst

Hinweis von uns!
Zweimal jährlich können sich Kulturschaffende im Land für eine Förderung beim Innovationsfonds Kunst desMinisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg bewerben. Das Programm gliedert sich in die Förderlinien: Innovative Kunstprojekte, Kulturelle Bildung, Kunst und Kultur für das ganze Land und Interkultur.

Im Innovationsfonds Kunst sind gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften antragsberechtigt, die dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums zugeordnet sind. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Zudem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent aufweisen.
Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen.

Hier gibt es alle weiteren Infos zur Ausschreibung, zu den Ausschreibungsunterlagen, Richtlinien sowie FAQs.


Mehr Infos zum Innovationsfonds Kunst gibt es auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.