Jugendstiftung Baden-Württemberg
Hinweis von uns!
Die Jugendstiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht im Bereich der Jugendbildung zukunftsweisende Wege aufzuzeigen, vor Ort zu erproben und Ideen und Vorhaben junger Menschen zu begleiten und zu unterstützen. Gefördert werden Projekte aus den Förderfeldern „Demokratie leben“, „Bildungspartnerschaften stärken“, „Soziale Medien und Informationstechnologien“, „Lebens- und Arbeitsweltgestaltung“, „Kultur und Freizeit erleben“ mit Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Gefördert werden Sachkosten und Honorare, keine Bau- und Personalkosten.
Antragsberechtigt sind freie und gemeinnützige Träger, keine Schulen oder Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
Zwei Mal pro Jahr können Anträge in Höhe von bis zu 10.000 Euro gestellt werden, immer zum 15.3. und 15.9. Anträge unter 2.500 Euro sind auch kurzfristiger möglich.
Weitere Infos gibt es unter www.jugendstiftung.de.