Regierungspräsidium Freiburg
Hinweis von uns!
Die Kulturelle Jugendförderung fördert Jugendkunstschulen, Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, Maßnahmen und Seminare über Drogenbekämpfung und internationale Jugendbegegnungen mit allen Ländern.
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach§ 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger.
Informationen zur Abteilung Schule und Bildung: des Regierungspräsidium Freiburg
Informationen zur Kulturellen Jugendförderung