Regierungspräsidium Freiburg

Hinweis von uns!
Die Kulturelle Jugendförderung fördert Jugendkunstschulen, Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, Maßnahmen und Seminare über Drogenbekämpfung und internationale Jugendbegegnungen mit allen Ländern. Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach§ 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger.

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Schule und Bildung:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt7/Seiten/default.aspx

Informationen Kulturelle Jugendförderung: Kulturelle Jugendförderung, Gedenkstättenfahrten – Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

 

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