Schulstiftung

Hinweis von uns!
Mit den Mitteln der Schulstiftung sollen solche schulischen Projekte und Aktivitäten unterstützt werden, die den Umfang dessen überschreiten, was Land und Schulträger leisten können.

Zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema  (2024: Schule als Lebensort) sollen Vorhaben und Projekte eingereicht werden, die finanziell gefördert werden können.

Unabhängig vom jährlichen Schwerpunktthema werden über das gleiche Antragsverfahren auch Vorhaben im musisch-kulturellen Bereich oder in anderen Bereichen (z.B. Schulhofgestaltung, Gewaltprävention, Theater) von der Schulstiftung unterstützt.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Schulen in Baden-Württemberg sowie deren Elternvertretungen und Schulfördervereine.

Projekte, deren Gesamtkosten sich auf weniger als 500 Euro belaufen, können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden. Ein Eigenbetrag wird erwartet. Neben Aktivitäten im künstlerischen, musischen, naturwissenschaftlichen und ökologischen Bereich fwerden Projekte, gefördert, die das soziale Engagement und die Schulgemeinschaft fördern.

Nicht gefördert werden können z.B. Deputatsstunden, außerunterrrichtliche Veranstaltungen und Projekte, soweit Landesmittel zur Verfügung stehen.

Bis zum 30. April des jeweiligen Jahres sind die Antragsunterlagen auf dem Postweg bei der Schulstiftung einzureichen.

Hier geht’s zur Website: http://schulstiftung-bw.de/,Lde/Startseite

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