Wüstenrot-Stiftung
Hinweis von uns!
Seit 1990 arbeitet die Wüstenrot Stiftung operativ sowie fördernd in den Feldern Denkmalpflege, Wissenschaft, Forschung, Bildung sowie auch Kunst und Kultur. Hierbei ist inhaltlicher Kern aller Tätigkeiten der Umgang mit kulturellem Erbe und die Suche nach Wegen, wie sich das Gemeinwesen den Herausforderungen der Zukunft stellen kann. Die Wüstenrot Stiftung initiiert und konzipiert Projekte, welche sie auch selbst realisiert. Zusätzlich fördert sie die Umsetzung interessanter Ideen und Projekte gemeinnütziger Dritter durch finanzielle Mittel und ohne sich konzeptionell an diesen zu beteiligen. Dabei bildet die Unterstützung und Herausbildung der Fähigkeiten junger Menschen einen wichtigen Teil der Stiftungstätigkeit. Die Vergabe finanzieller Förderung erfolgt ausschließlich projektbezogen, Dauerförderungen werden nicht vergeben. Hierbei gefördert werden ausschließlich inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen, eine Förderung ins Ausland ist nicht möglich.
Die Wüstenrot Stiftung nimmt Förderanträge per Mail (in einem PDF-Dokument) an nachfolgende Adresse entgegen: info@wuestenrot-stiftung.de
Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden:
- 01. Februar
- 01. April
- 01. August
- 01. November
Für das Jahr 2021 gibt es das Sonderprogramm „Kultur trotz und nach Corona 2021“. Dieses gilt für Institutionen mit Sitz in der Region Stuttgart. Hier gelten besondere Antragsvorraussetzungen und Fristen.
Wichtige Informationen für Antragsteller sind auf der Stiftungs-Homepage aufgeführt:
https://wuestenrot-stiftung.de
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